Was bedeutet das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Eingestürzte Textilfabriken, verschmutzte Flüsse, Kinderarbeit. Lange basierte die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang der Lieferkette global agierender Unternehmen auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Ein neues Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei ihren Zulieferern vorzubeugen. Im Februar 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vor. Was dieser beinhaltet und wie Unternehmen im Umgang mit dem neuen Gesetz zum Vorreiter werden können. Ein Überblick.

Was bedeutet das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz – Definition 

Bisher basierte die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei Zulieferern global agierender Unternehmen auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Dies führte aus Sicht von Expert:innen für Menschenrechte, Gesellschaft und Politik jedoch nicht zu ausreichenden Ergebnissen. Vor diesem Hintergrund soll das neue Lieferkettengesetz einen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten schaffen.

Historie, Status Quo & Ausblick

2019

September 2019: Gründung der “Initiative Lieferkettengesetz” am 10.09.2019, bestehend aus 63 Organisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Kirche und Entwicklung;  Dezember 2019: Deutsche Unternehmen fallen bei einem Monitoring der Bundesregierung durch – es zeigt sich, dass nur 20 Prozent der deutschen Unternehmen menschenrechtliche Vorgaben freiwillig erfüllen

2020

Januar 2020: Forderungen nach Eckpunkten für ein deutsches Lieferkettengesetz werden sowohl im gesellschaftlichen als auch politischen Bereich lauter; Februar 2020: Rechtsexpert:innen stecken gesetzlichen Rahmen für das deutsche Lieferkettengesetz ab;  März 2020: Bundeskanzleramt bremst das deutsche Lieferkettengesetz mit Beginn der Corona-Pandemie vorläufig aus; Mai 2020: EU-Kommissar Reynders kündigt den Entwurf eines EU-Lieferkettengesetz für 2021 an  September 2020: Die „Initiative Lieferkettengesetz“ protestiert mit mehr als 222.222 Unterschriften am Bundeskanzleramt in Berlin

2021

Januar 2021: Am 27.01.2021 stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für einen „legislativen Initiativbericht“; Februar 2021: Bundestag einigt sich auf deutsches Lieferkettengesetz; Juni 2021: Bundestag verabschiedet am 11.06.2021 mit großer Mehrheit das deutsche Lieferkettengesetz
2022

Februar 2022: Der Vorschlag der Europäischen Kommission bezüglich eines europäischen Lieferkettengesetzes wird vorgestellt
Das europäische Lieferkettengesetz 


Am 10. März 2021 beschloss das Europäische Parlament den Gesetzesvorschlag Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen“. Der Vorschlag der Europäischen Kommission folgte am 23. Februar 2022. Über den Kommissionsentwurf wird im nächsten Schritt das Europäische Parlament und der Europäischen Rat beraten. Erfolgt die Erlassung eines europäischen Lieferkettengesetzes, sind die Regierungen der jeweiligen Länder dazu angehalten, diese in nationales Recht umzusetzen. Das hätte zur Folge, dass bereits existierende Lieferkettengesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder das französische Loi de vigilance inhaltlich an die Richtlinie angepasst werden müssen. 

Das deutsche Lieferkettengesetz 

Am 11. Juni 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit sind deutsche Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden zukünftig dazu verpflichtet, menschenrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten, über diese Aktivitäten zu berichten und sich bei Nichteinhaltung vor den deutschen Gerichten zu verantworten. 

Das deutsche und europäische Lieferkettengesetz im Vergleich 

Beide Entwürfe zielen grundsätzlich darauf ab, dass Menschenrechte in der Wirtschaft eingehalten und globale Lieferketten transparenter dargestellt werden. Es bestehen jedoch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Ansätzen in Bezug auf Umfang, Anwendungsbereich und mögliche Konsequenzen für die verpflichteten Unternehmen.  

Anders als im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehen fordert die EU-Kommission, dass alle EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro ihre Vorprodukte prüfen. Für Unternehmen, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen wie der Textil-, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaftsbranche oder in der Gewinnung von Bodenschätzen und Metallen tätig sind, liegt der Schwellenwert bei 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro. Das Gesetz gelte nach gleichem Prinzip für in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten, die einen entsprechenden Umsatz innerhalb der EU erwirtschaften. Dieser Vorschlag bezieht sich nicht nur auf die Unternehmen selbst, sondern gilt auch ihre Tochtergesellschaften und die Tätigkeiten von Zulieferern in der Wertschöpfungskette. 

Das deutsche Lieferkettengesetz: Geltungsbereich: Ab 2023 zunächst für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten; soll ab 2024 stufenweise auch auf Mittelständler ausgeweitet werden. ; Das europäische Lieferkettengesetz: Geltungsbereich: Nach derzeitigem Stand (März 2022) gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von über 150 Mio. €. Der Schwellenwert ist niedriger (250 Beschäftigte und 40 Mio. €) für Unternehmen, die in den folgenden Sektoren tätig sind: Textilien (auch Gesamtverkauf), Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (und damit verbundene Lebensmittelproduktion und Großhandel); Gewinnung von Bodenschätzen und Metallen (einschließlich Handel). Die Richtlinie gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz in der EU (siehe Schwellenwert oben).Verantwortungsbereich: Abstufung nach Einflussmöglichkeiten. Mittelbare Zulieferer bis hin zum Rohstoffproduzenten sind nur dann; erantwortungsbereich: Unternehmen haben Verpflichtungen in Bezug auf ihre tatsächlichen und potenziell negativen Auswirkungen auf die Menschenrechteeinzubeziehen, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene in Kenntnis gesetzt wird. Hier kommt es am Ende darauf an, welche Analysetiefe genau verlangt wird. ; in Bezug auf ihre eigenen Tätigkeiten, die Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften und die Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette, die von Unternehmen durchgeführt werden, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält.Umfang: Der Schutz der Umwelt ist im Gesetz erfasst, sobald Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können und wird zusätzlich über zwei internationale Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe eingebunden.  ; Umfang: Der Vorschlag des Europäischen Parlaments zielt auf ökologische und soziale Bereiche ab, einschließlich fairer Löhne, sicherer Arbeitsbedingungen, Kinderrechte, Zwangsarbeit, Sklaverei und Umweltzerstörung mit Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen für die Nahrungsmittelproduktion, den Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abholzung von Wäldern. Mögliche Konsequenzen: Bußgelder, die sich auf etwa zehn Prozent ihres Umsatzes belaufen; bis zu drei Jahre Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. ; Mögliche Konsequenzen: Je nach Zuständigkeitsbereich ist die zivilrechtliche Haftung auf direkte Lieferungen beschränkt.

Pro und Contra für Unternehmen 

Das europäische Lieferkettengesetz würde durch eine europaweite Harmonisierung der Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten mehr Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen. Damit würden im europäischen Wettbewerb Nachteile für Unternehmen entfallen, die durch bestehende nationale Lieferkettengesetze entstehen. Auch werden damit Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren. Jedoch ist es für global agierende Unternehmen mit stark fragmentierten Lieferketten eine enorme Herausforderung, Mängel entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren. Um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach dem deutschen Lieferkettengesetz gerecht zu werden sowie sich auf die kommende EU-Richtlinie vorzubereiten, benötigen Unternehmen daher einen ganzheitlichen Überblick über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen. So können sie gezielte Maßnahmen ableiten, die zudem dazu beitragen, den Anforderungen verschiedener Stakeholder wie Verbraucher:innen, Investor:innen oder NGOs gerecht zu werden. 

In dem WifOR-Working Paper im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung Soziale Standards in globalen Wertschöpfungsstrukturen erhalten Sie erstmals Einblicke in die WifOR-Methodik zur Analyse globaler Lieferketten und die sozialen Indikatoren entlang der globalen Wertschöpfungsketten ausgewählter deutscher Unternehmen und Branchen. Das Paper können Sie hier kostenfrei herunterladen:

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